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Stichwort English Beschreibung
Solvency (Versicherungswirtschaft) solvency (insurance business) Die Solvenzregeln der Europäischen Union für die Versicherungsgesellschaften von 2002 sehen Solvenzanforderungen (Anforderungen an die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit) vor, die bekannt wurden unter der Bezeichnung Solvency I. Die Grundgedanken entsprechen jenen von Basel II für das Kreditgewerbe, nämlich der Kapitalunterlegung, hier der Versicherungswirtschaft. Allerdings besteht hier noch ein Nachbesserungsbedarf, der mittlerweile zu einem Vorschlag für neue Solvenzanforderungen (Solvency II) geführt hat. Solvabilität II basiert auf einer Drei-Säulen-Struktur.

  • Die erste Säule enthält die quantitativen Anforderungen (Solvenzkapitalanforderung und Mindestkapitalanforderung). Die Solvenzkapitalanforderung an Versicherungsgesellschaften soll alle quantifizierbaren Risiken des Versicherers oder Rückversicherers deutlich werden lassen.
  • Die zweite Säule umfasst die qualitativen Anforderungen an Versicherungsunternehmen. Gedacht ist an Anforderungen an das Risikomanagement und Bestimmungen zum Aufsichtsrecht.
  • Die dritte Säule umfasst Vorschriften zur Berichterstattung und Offenlegung. Versicherungsunternehmen sollen bestimmte Informationen öffentlich bekanntmachen müssen, die zur Marktdisziplin beitragen.

Die Umsetzung der Richtlinie hätte ist bis zum Jahr 2010 erfolgen sollen. Mittlerweile wird über Solvency II diskutiert mit strengeren Anforderungen. Eine Weiterentwicklung („Sovency II“) mit dem Ziel einer Umsetzung der Regeln bis 2014 wurde jedoch von der EU-Kommission im Hinblick auf die Staatsschuldenkrise gestoppt, sodass die Regeln von Solvency I weitergelten.